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30.03.2017 St.Gallen

Wir haben mit grosser Freude die Mitteilung der St. Galler Regierung wahrgenommen, dass sie eine kantonale Anerkennung für kleine Religionsgemeinschaften plant. Der Kanton reagiert auf den veränderten religiösen Strukturwandel. Die Kantone, welche eine religiöse pluralistische Gesellschaft schützen und unterstützten möchte mit dieser Massnahme ein klares Zeichen setzen. Die Beziehung wischen Staat und Religionsgemeinschaften soll aufrecht gehalten und weitergeführt werden.

Im Kanton St.Gallen bestehen heute vier öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften: der Katholische Konfessionsteil, die Evangelisch-reformierte Kirche, die Christkatholische Kirchgemeinde und die Jüdische Gemeinde. Mit einem Bericht und Entwurf zu einem Gesetz über die Religionsgemeinschaften wird ein Auftrag aus der neuen Kantonsverfassung erfüllt, wonach diese vier Religionsgemeinschaften gesetzlich gleich zu behandeln sind.

Eine konkrete Erweiterung der Zahl der öffentlich- rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften erscheint wenig aussichtsreich- die entsprechenden Rahmenbedingungen für kleine Religionsgemeinschaften wären zu gross. Der Kantonsrat soll neu die Kompetenz erhalten, Religionsgemeinschaften eine sogenannte Anerkennung gewähren. Als «kleine Anerkennung» bezeichnete Instrument soll fallweise unterschiedlich ausgestaltet werden können, im Wesentlichen aber einen symbolischen Charakter haben – als Zeichen der Wertschätzung und Integration.

Die Aussicht auf eine kantonale Anerkennung soll kleineren Religionsgemeinschaften einen Anreiz bieten, ihre Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Somit würde sich das Instrument der kantonalen Anerkennung in andere erfolgreiche Bemühungen des Kantons in Religionsfragen einreihen, etwa in die regelmässig stattfindende interreligiöse Dialog- und Aktionswoche (IDA).Das neue Gesetz über die Religionsgemeinschaften bildet mit der Fortführung der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von vier bedeutenden Religionsgemeinschaften und der neuen Option der kantonalen Anerkennung privatrechtlich organisierter Gemeinschaften also eine erneuerte Basis, damit Angehörige verschiedener Glaubensbekenntnisse auch in Zukunft ihren Platz in Staat und Gesellschaft finden.

www.sg.ch/news

Zusammengefasst

A.J

 

 

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